Ihr Partner für Immobilien und Hausverwaltung


 

 

Unsere Firma:

 

 

 

Am 15.02.1988 gründete Horst Geberth sein Immobilienbüro in Sandhausen-Bruchhausen.

 Überwiegend wurden der Verkauf und die Vermietung von Immobilien jeder Art und der Vertrieb von Fertighäusern durchgeführt.

 

1993 wurde unser Angebot um die Sparte Hausverwaltungen erweitert.

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich von Heidelberg - Mannheim - Weinheim - Sinsheim bis nach Karlsruhe.

 

Zum 01.01.1995 wurde das Ladengeschäft Hauptstrasse 95 im Zentrum von Sandhausen bezogen.

 

Dies wurde zu klein und deshalb wurde am 01.10.2002 in das jetzige Bürogebäude in der Hauptstrasse 107 umgezogen.

 

Seit 2001 unterstützt Frau Nicole Geberth den Familienbetrieb in allen Bereichen. 2008 machte Sie an der DIA Freiburg ihren Abschluss zur Immobilienwirtin. 2023 erfolgte die Zertifizierung zur Verwalterin.

 

Aus Altersgründen hat Herr Horst Geberth zum 31.12.2022 seine Firma Horst Geberth Immobilien u. Hausverwaltung e.K. geschlossen.

 

Frau Nicole Geberth eröffnete zum 01.01.2023 unter der Bezeichnung Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien neu.

  

Unser Team:

 

Herr Horst Geberth

 

&

 

Frau Nicole Geberth

Immobilienwirtin (DIA)

Zertifizierte Verwalterin (IHK)

 

Unsere Tätigkeiten:

 

Verkauf - Vermietung - Verwaltung von Immobilien jeder Art.

(Bauplätze, Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte)

  

Unsere Partner:

 

Wir arbeiten mit verschiedenen Architekten und Bauträgern in der Region zusammen.

 

 

 

 

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien

 

 

1. Mit Hereinnahme dieses Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, aufgrund dessen der Empfänger, wenn er die Immobilie erwirbt, pachtet oder mietet, gegenüber dem Makler bzw. uns provisionspflichtig wird.

 

2. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags erhält der Auftragnehmer vom Käufer eine

 

Maklerprovision in Höhe von 3 % des Kaufpreises (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Zudem zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags eine Maklerprovision in Höhe von 3 % des Kaufpreises (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt. Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte und für Wohnraum zwei Monatskaltmieten, immer zzgl. gesetzlicher MwSt für den Vermieter. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten bezüglich eines anderen Objektes zustande kommt.

 

3. Die Provision wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages fällig und zahlbar.

 

4. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.

 

5. Ist dem Empfänger das durch uns als Makler nachgewiesene Objekt bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unmittelbar mitzuteilen und auf Verlangen hin nachzuweisen.

 

6. Das Angebot ist freibleibend; Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.

 

7. Wir sind auf Angaben von Eigentümern und sonstigen Dritten angewiesen. Wir versuchen möglichst richtige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.

 

8. Wir dürfen beidseitig, also auch für den anderen Teil, tätig werden. Eine wirtschaftliche Verflochtenheit mit dem Verkäufer ist möglich. Die Provisionspflicht bleibt unvermindert beim Käufer.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, Wiesloch.

 

10. Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eine neue, dem Wortlaut nahe kommende, ersetzt.

 

 

 

Widerrufsrecht

 

 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - Firma Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien, Hauptstraße 107 69207 Sandhausen, Telefon: 06224-81033

 

E-Mail: info@geberth-immobilien.de - mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.